Die Zukunft der Innovationsprämie

Die Zukunft der Innovationsprämie

Das Jahr 2021 neigt sich langsam dem Ende und die Frage, wie es mit der Innovationsprämie ab dem 01.01.2022 weitergeht, wird immer wichtiger. Die Kaufprämie für die Anschaffung von Elektroautos wurde ursprünglich unter dem Begriff „Umweltprämie“ ins Leben gerufen und ist bis Ende 2025 befristet. Im Zuge des Konjunkturpaketes im Jahr 2020 wurde der staatliche Anteil der Umweltprämie verdoppelt. Diese Erhöhung gilt seit dem 08.07.2020 unter dem Deckmantel „Innovationsprämie“, welche jedoch bis zum 31.12.2021 befristet ist. Sollte die „Innovationsprämie“ nicht verlängert werden, gelten ab dem 1.1.2022 automatisch wieder die Regelungen der „Umweltprämie“.

Bereits im November 2020 wurde eine Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 beschlossen. Dieser Beschluss wurde jedoch aufgrund des anstehenden Regierungswechsels bis heute nicht verabschiedet. Des Weiteren wurde in den letzten Monaten heiß diskutiert, ob diese weiterhin auch für Plug-In-Hybride gelten soll oder ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge.

Licht am Ende des Tunnels

Nach wochenlangen Verhandlungen haben SPD, Grüne und FDP nun endlich ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. In diesem heißt es „Wir machen Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität, zum Innovationsstandort für autonomes Fahren und beschleunigen massiv den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur“. Als Ziel für 2030 werden „mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw“ genannt. Als „vollelektrisch“ werden zukünftig Plug-in-Hybride – anders als bisher – nicht mehr mitgezählt. Es handelt sich dabei nur um Batterie-elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos, welche beide rein elektrisch angetrieben werden. Auf ein End-Datum für den Verbrenner haben sich die Parteien jedoch nicht geeinigt.

„Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen“ soll die geltende Innovationsprämie zum Kauf eines E-Autos noch bis Ende 2022 unverändert nach der bisherigen Regelung fortgeführt werden. Kunden, die sich bereits ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug bestellt haben, welches in diesem Jahr jedoch nicht mehr ausgeliefert werden kann, können also nun nach wochenlanger Ungewissheit endlich aufatmen.

2. Innovationsprämie

Plug-In-Hybride werden nur noch eingeschränkt gefördert

Die Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride in ihrer bisherigen Form soll erst reformiert werden und dann bis Ende 2025 auslaufen. Konkret heißt das, dass die Parteien die Förderung ab dem 1. Januar 2023 dann so reformieren wollen, dass nur noch Fahrzeuge gefördert werden, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, welcher nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird“. Ab dem 1. August 2023 ist eine Mindestreichweite von 80 Kilometer geplant. Ob zum Jahr 2023 auch die Fördersätze angepasst werden, ist noch unklar. Die Innovationsprämie, mit der der staatliche Anteil am Umweltbonus verdoppelt wird, soll bis Ende des Jahres 2025 auslaufen und darüber hinaus nicht verlängert werden.

Bei den Plug-in-Hybriden soll mit Hilfe einer Änderung der Dienstwagensteuer der elektrische Fahranteil erhöht werden. Geplant ist, dass PHEV`s dann nur noch mit 0,5 % versteuert werden dürfen, wenn sie zu mindestens 50% elektrisch genutzt werden. Bei Nutzung des Verbrennermotors von mehr als 50%, greift die 1% – Regel. Genaue Details zur Umsetzung einer solchen Regelung sind bislang nicht bekannt.

Ausbau der Ladeinfrastruktur als Grundvoraussetzung

Wichtiges Ziel bei der Infrastruktur: „Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen.“ Die Zahl von einer Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030 bleibt, wird aber um den „Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur“ ergänzt. Deren Ausbau soll ressortübergreifend beschleunigt und effizienter gemacht werden. „Wo wettbewerbliche Lösungen nicht greifen, werden wir mit Versorgungsauflagen, wo baulich möglich, die verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herstellen“, so die Parteien. Genehmigungsprozesse sollen vereinfacht und Netzanschlussbedingungen abgebaut werden.

Außerdem heißt es „Wir werden bidirektionales Laden ermöglichen, wir sorgen für transparente Strompreise und einen öffentlich einsehbaren Belegungsstatus. Wir werden den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnellade-Hubs beschleunigen und die Anzahl der ausgeschriebenen Hubs erhöhen“. „Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen.“

Wie geht es nun weiter?

Beschlossen ist der Koalitionsvertrag aber noch nicht: Stimmen alle Parteien zu, könnte Olaf Scholz am 6. Dezember zum Bundeskanzler gewählt werden und anschließend sein Kabinett berufen. Laut Informationen des „Spiegel“ soll Scholz frühestens am 6.12., jedoch spätestens am 8.12., gewählt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Elektromobilität, für die Sie dringend Antworten benötigen? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder melden Sie sich zu unserem Webinar „Basiswissen Elektromobilität“ an. Wir freuen uns, Ihnen die wichtigsten Antworten zu liefern.


Kostenlose Erstberatung


Basiswissen Elektromobilität


Bleiben Sie „Up to Date“ – Hier geht es zu unserem kostenlosen Newsletter