Infothek

 

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Jede Leasinggesellschaft legt ihren Fokus auf unterschiedliche Schwerpunkte, Branchen oder Länder. Da wir uns als Vermittler aus einer Vielzahl an Produkten/Dienstleistungen von unterschiedlichen Leasinggesellschaften bedienen, können wir Ihnen eine breitere Produktpallette anbieten. Aufgrund unserer langjährigen Branchenerfahrung wissen wir außerdem, was marktüblich ist und haben oftmals eine bessere Verhandlungsbasis. Des Weiteren wollen wir Ihnen auf unserer Website regelmäßig Leasingangebote zu Produkten unterschiedlicher Hersteller oder Händler anbieten. Sie können so mehrere Produkte direkt miteinander vergleichen.

Hierzu bieten wir Ihnen unterschiedliche Dienstleistungs-Pakete an. Diese reichen von der einfachen Vermittlung über die Betreuung während der gesamten Laufzeit bis hin zur Endabrechnung des Vertrages. Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.

Dies ist in erster Linie von Ihren Bedürfnissen abhängig. Aber auch die Frage, ob Sie durch Leasing einen Steuervorteil erzielen ist nicht unerheblich. Sprechen Sie hierzu gerne Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater an. Wir dürfen Sie diesbezüglich leider nicht beraten. Wir informieren Sie jedoch gerne über die Unterschiede der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Gerne vermitteln wir Ihnen die Produkte unserer Partner. Alternativ können Sie sich aber auch bei dem Händler oder Hersteller Ihres Vertrauens ein Angebot einholen, für welches wir Ihnen ebenfalls gerne eine Finanzierungslösung unterbreiten.

Um Ihnen passende Angebote unterbreiten zu können, müssen wir Ihre Daten ggf. an unsere Partner weiterleiten. Dies geschieht jedoch nur mit Ihrem Einverständnis, z.B. per E-Mail oder innerhalb der Kontaktanfrage auf unserer Website.

Sie sind Hersteller, Händler oder Dienstleister eines oder mehrerer Produkte zum Thema Verkehrswende oder Klimawandel? Bestens, dann rufen Sie uns gerne einfach direkt an oder senden uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.

  • Leasing schont Ihr Eigenkapital.
  • Leasing wirkt sich positiv auf Ihre Bilanz aus und kann somit auch einen positiven Effekt auf Ihr Rating haben.
  • Leasing belastet nicht den Kreditrahmen bei Ihrer Hausbank.
  • Leasing ermöglicht Ihnen eine verlässliche Planungssicherheit aufgrund fester Kalkulationsgrundlagen.
  • Leasing bietet Ihnen durch individuelle Vertragsgestaltung eine hohe Flexibilität.
  • Die Umsatzsteuer fällt nicht auf den Objektpreis an, sondern lediglich auf die Leasingraten.
  • Leasingraten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Beim Leasing liegt sowohl das juristische, als auch das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber. Bei einer Finanzierung wiederum liegt das juristische sowie das wirtschaftliche Eigentum beim Kreditnehmer, die Objekte werden jedoch in vielen Fällen an die Bank oder Leasinggesellschaft sicherungsübereignet. Bei einem Mietkauf liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Mietkaufnehmer, das juristische Eigentum beim Mietkaufgeber. Letzteres geht jedoch automatisch mit der vollständigen Tilgung aller Raten an den Mietkaufnehmer über.

Der Leasingfaktor ist der prozentuale Anteil der monatlichen Leasingrate im Bezug zum Anschaffungswert. Dieser ändert sich, wenn sich Laufzeit, Restwert oder Zinssatz ändern.

Bei einem Teilamortisationsvertrag wird über die gesamte Vertragslaufzeit nur ein Teil des Anschaffungswertes getilgt. In die Berechnung fließt deshalb ein sogenannter kalkulatorischer Restwert mit ein, welcher sich an der Werthaltigkeit des Leasingobjektes orientiert. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Leasingraten geringer ausfallen. Viele Leasinggeber bieten außerdem die Möglichkeit eine Anschlussfinanzierung oder eine Verlängerung des Vertrages in Höhe des offenen Restwertes abzuschließen. Bei einem Vollamortisationsvertrag wird über die vereinbarte Laufzeit der komplette Anschaffungswert getilgt. Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Leasingobjekt somit vollständig bezahlt, der Leasingnehmer hat dann – je nach Vereinbarung mit dem Leasinggeber – die Möglichkeit das Leasingobjekt zum Marktwert zu erwerben oder an den Leasinggeber zurückzugeben.

Bei Leasingverträgen mit Andienungsrecht ist der Leasinggeber berechtigt dem Leasingnehmer das Leasingobjekt zum vertraglich vereinbarten kalkulatorischen Restwert anzudienen.

Sale-and-lease-back ist eine Sonderform des Leasings, bei der der Leasingnehmer bereits erworbene Objekte an den Leasinggeber verkauft und es gleichzeitig zur weiteren Nutzung zurückleast. Diese Variante ist bei Leasinggebern jedoch nicht immer gerne gesehen. Kommen Sie deshalb besser rechtzeitig auf uns zu, bevor Sie ein Objekt erwerben.

Unter einer Leasingsonderzahlung versteht man eine einmalige Anzahlung zu Vertragsbeginn. Diese eignet sich beispielsweise, wenn man die Leasingraten während der Laufzeit senken möchte oder der Wertverlust des Objektes in den ersten Monaten sehr hoch ist.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist nun seit dem 15.06.2019 auch die Nutzung von Elektro-Tretrollern bzw. E-Scootern auf öffentlichen Straßen in Deutschland erlaubt. Bislang ist die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Elektro-Tretroller mit einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) jedoch noch überschaubar. Zu den bereits zugelassenen Modellen gehören z.B. der BMW X2 City sowie der Metz Moover. Weitere Modelle werden aber sicherlich in Kürze folgen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie in unseren NEW`s.